N-Wort:
ein linguistischer Kommentar
MiGAZIN-Kolumne vom Januar 2020
Das vergangene Jahr endete wie das neue Jahr begann: mit hitzigen Debatten – zum Beispiel darüber, ob im Landtag das N-Wort verwendet werden dürfe. Kurz vor Weihnachten fällte das Landgericht Mecklenburg-Vorpommern ein Urteil, wonach die Verwendung des N-Wortes nicht pauschal die Würde und Ordnung des Hauses verletze – ein unter anderem aus sprachwissenschaftlicher Sicht kritischer Fall.
Die Vorgeschichte: Wie kam es zu dem umstrittenen Gerichtsurteil
Der AfD-Abgeordnete Nikolaus Kramer hatte Ende Oktober 2018 eine Rede der Linken-Politikerin Karen Larisch mit N-Wort-Zwischenrufen unterbrochen. Seine Wortwahl hatte er anschließend wie folgt begründet: “Das Wort (...) habe ich bewusst gewählt, Herr Ritter, weil ich mir eben nicht vorschreiben lasse, was hier Schimpfwort sei oder was nicht”**.
Vier Wochen später erteilte die zuständige Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke dem Abgeordneten einen Ordnungsruf. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und wandte sich daraufhin an das zuständige Gericht. Seine Begründung: Das Wort “sei historisch die übliche und unumstrittene Bezeichnung für Menschen mit schwarzer Hautfarbe gewesen. Heute werde das Wort von einigen für unangebracht und despektierlich gehalten, von anderen jedoch nicht. Es sei durchaus möglich und legitim, das Wort in der hergebrachten Weise zu verwenden, ohne jemanden beleidigen zu wollen. (...) Unter diesen Umständen sei die freie Rede durch den erteilten Ordnungsruf in nicht zu rechtfertigender Weise beschränkt worden.”
Wie wurde berichtet?
Das Urteil und die Begründung erfuhr ein großes Medienecho – und gerade weil es hier unter anderem sehr laut wurde, sind die Zwischentöne umso interessanter. Bereits zwei unterschiedliche Schlagzeilen dazu zeigen das Spektrum auf:
So titelte die Bild zum Beispiel in Fettdruck “Gericht: Begriff ‘N…’ im Landtag erlaubt”***. Man musste schon die zweite, deutlich kleinere Überschrift lesen, um zu verstehen, dass dies “....aber nur unter bestimmten Umständen” der Fall sei. Eine interessante Wahl der Typographie und Formulierungen – insbesondere wenn man bedenkt, dass mehr als zuvor lediglich die größten Schlagzeilen gelesen werden.
Die Süddeutsche Zeitung titelte “AfD-Abgeordneter durfte ‘N…’ sagen”. Der Unterschied? Solche Feinheiten wie die Wahl der Zeitform: SZ bezieht sich durch das Präteritum auf den vergangenen und abgeschlossenen konkreten Vorgang – und beschränkt sich damit indirekt auch darauf. Bild hingegen formuliert mit dem Modalverb dürfen im Präsens eine vermeintlich allgemeingültige Aussage. Indirekt wird der Geltungsrahmen dieser Aussage dadurch stark erweitert – und bezieht sich damit eben nicht mehr nur auf ein konkretes, vergangenes Geschehen. Es wird somit suggeriert, dass dieses Wort generell und uneingeschränkt im Landtag verwendet werden kann. Zwar schwächt die zweite, deutlich kleinere Überschrift dies ab, allerdings ist bereits das Schriftbild so angelegt, dass sie weit weniger auffällt.
Was sagt eigentlich die Wissenschaft dazu?
Betrachten wir also den Stein des Anstoßes aus der linguistischen Perspektive – und zwar deshalb, weil die Sprachwissenschaft die “wissenschaftliche Untersuchung menschlicher Sprache, ihrer Struktur, ihrer Geschichte, ihres Erwerbs und ihres Gebrauchs in der Kommunikation” ist.
So wie Sie bei medizinischen Fragen zum Arzt gehen, sollten Sie bei sprachlichen Fragen Linguisten zu Rate ziehen.
Kurzum: So wie Sie bei medizinischen Fragen zum Arzt gehen, sollten Sie bei sprachlichen Fragen Linguisten zu Rate ziehen. Was also ist hier die wissenschaftliche Grundlage und Perspektive, wenn um das N-Wort und seine Bedeutungen gestritten wird?
Was bedeutet eigentlich ein Wort?
Die Semantik (oder Bedeutungslehre) ist die Theorie und Wissenschaft von der Bedeutung der Zeichen. Dieser Teilbereich der Linguistik beschäftigt sich also mit der nur vermeintlich einfachen Frage “Was bedeutet eigentlich ein Wort?”.
Wörter sind symbolische Zeichen. Es besteht also kein externer kausaler Zusammenhang, weshalb ein Wort das bedeutet, was es bedeutet. Stattdessen ist zum Beispiel die Bedeutung der Buchstabenfolge B-A-U-M willkürlich gewählt, aber – und das ist der Knackpunkt - gesellschaftlich gefestigt. Das heißt: Innerhalb einer bestimmten Sprechergemeinschaft hat sich durch den Sprachgebrauch etabliert, dass B-A-U-M für eine große Pflanze mit hölzernem Stamm steht.
Es geht aber noch weiter: Linguisten differenzieren bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Sprache noch zwischen der sogenannten Denotation und der Konnotation: Die Denotation steht für den inhaltlichen Kern bzw. der “neutralen” Grundbedeutung eines Wortes. Die Konnotation bezeichnet hingegen die assoziativen, emotionalen, stilistischen und wertenden Nebenbedeutungen eines Wortes.
Als Laie reicht es aus, sich Folgendes zu merken: Die Bedeutung eines Wortes ergibt sich aus dem jeweiligen Gebrauch in der Sprache – und das gilt sowohl für die Grundbedeutung als auch für die wertenden Nebenbedeutungen.
Sind Bedeutungen immer gleich?
Wenn ich Sprache verwende, verändere ich sie aber auch – weil sich unsere Lebensrealitäten oder auch Gedankenwelten wandeln. So entstehen mit der Zeit neue Wörter für neue Phänomene wie zum Beispiel Mobilfunknetz, Bezahlschranke und Social-Media-Experte. Oder bestehende Wörter verändern ihre Bedeutungen und Wertungen oder fügen neue hinzu – wie zum Beispiel Maus (ursprünglich lediglich eine Bezeichnung für ein kleines Säugetier, steht es nun auch für ein Computerhilfsmittel). Und hier streifen wir die Teildisziplin der historischen Linguistik, die sich mit Sprachwandel und der Sprachgeschichte beschäftigt.
Weil sich Sprache verändert, kann die ursprüngliche Bedeutung eines Wortes deshalb unter Umständen weit von der aktuellen Bedeutung und Bewertung abweichen. Ein prägnantes Beispiel hierfür: Euthanasie heißt ursprünglich nichts anderes als “schöner/guter Tod” (altgriechisch εὐθανασία, von εὖ = eu, gut, richtig, schön und θάνατος thánatos = der Tod, das Sterben). Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet dieser Ausdruck mittlerweile allerdings das Verbrechen, während des Nationalsozialismus Schwerstkranke, behinderte oder unheilbar kranke Menschen auf staatlichen Befehl hin zu töten, da die Nationalsozialisten dafür den Ausdruck Euthanasie verwendeten. Im Normalfall weiß dies ein heutiger Sprecher – oder ist zumindest unangenehm berührt, wenn er auf seine Unkenntnis hingewiesen wird.
Vergleichbare Erscheinungen gibt es auch bei Bezeichnungen für Personengruppen: Das Wort Weib zum Beispiel stammt vom Althochdeutschen wīb und war ursprünglich eine wertfreie Bezeichnung für eine Frau – in Abgrenzung zum frouwa, der Herrin bzw. edlen Dame. Heutzutage verwenden wir Frau als neutrale Bezeichnung und Weib, wenn wir jemanden abwerten wollen.
Ein weiteres Beispiel ist das eingangs genannte N-Wort – und da wird offensichtlich, dass die vorgebrachte Begründung des AfD-Abgeordneten hinkt. Er beruft sich darauf, dass das Wort “historisch die übliche und unumstrittene Bezeichnung für Menschen mit schwarzer Hautfarbe gewesen (sei). Heute werde das Wort von einigen für unangebracht und despektierlich gehalten, von anderen jedoch nicht”.
Zwar stammt die Bezeichnung ursprünglich vom lateinischen niger (dt. schwarz). Allerdings hat sie Ende des 17 Jahrhunderts noch den Umweg über das Mittelfranzösische nègre gemacht, was “seinerseits auf gleichbed. span. port. negro, einer abschätzigen Bezeichnung für die als Sklaven gehandelten Eingeborenen Afrikas, beruht”. Demzufolge ist die abschätzende Konnotation der Bezeichnung bereits seit der Übernahme ins Deutsche innewohnend. Darüber hinaus befinden wir uns nicht mehr im 17. Jahrhundert – und die Standardnachschlagewerke zur deutschen Sprache, wie zum Beispiel der Duden, weisen mittlerweile sogar explizit darauf hin, dass die Bezeichnung “im öffentlichen Sprachgebrauch als stark diskriminierend (gilt) und (...) deshalb vermieden” wird.
Und um das Argument gleich zu entkräften, dass man sich von Wörterbüchern nicht vorschreiben lasse, wie man zu sprechen habe. Wörterbücher schreiben gar nichts vor. Denn Werke wie der Duden sind deskriptiv, nicht normativ. Das heißt: Wörterbücher sind von Experten zusammengetragene, intensive Beobachtungen des Sprachgebrauchs. Im übertragenen Sinne halten sich die Linguisten damit an den Ratschlag von Dr. Martin Luther, der seinerseits ja auch entscheidend zur Entwicklung der deutschen Sprache beigetragen hat: “man mus die mutter jhm hause / die kinder auff der gassen / den gemeinen man auff dem marckt drumb fragen / vnd den selbigen auff das maul sehen / wie sie reden”.
Bildet Sprache die Welt ab?
Sprache ist kein neutrales Abbild der Welt. Im Gegenteil: Mit Sprache präge ich Weltsichten. Denn “nicht ‚die Sache‘ spricht unmittelbar zu uns, sondern wir sprechen mittelbar (zeichenvermittelt) über Sachen, indem wir sie in unsere begriffliche Gedankenwelt integrieren”, wie dies der Germanistikprofessor Ekkehard Felder prägnant ausdrückt. Wörter sind also nur Symbole für ‘die Sachen’ in der Welt – und damit niemals hundertprozentig genau. Stattdessen gibt es Unschärfen zwischen Ausdruckshüllen und Inhaltsseiten, die wir im gemeinsamen Diskurs miteinander aushandeln.
Das heißt allerdings auch, dass ich mit meiner Wortwahl Aufschluss gebe über meine Sicht auf die Welt. Mit meiner Wortwahl lege ich bewusst und unbewusst fest, welche (Neben-)Bedeutungen für mich und mein Weltbild besonders prägend und wichtig sind. In meinem Sprachgebrauch gebe ich also Spuren meines Denkens zu erkennen. Zurecht drängt sich deshalb in dem geschilderten Fall auch der Eindruck auf, dass es hier nicht mehr um Informationsvermittlung im engeren Sinne geht, sondern stattdessen die bewusste Provokation das Ziel ist. Zwar sind “Provokationen (...) im Rahmen der Meinungsfreiheit und in politischen Debatten erwünscht. Aber eben nur so weit, wie andere Menschen dadurch in ihrer Würde nicht herabgesetzt werden”.
Wenn ich deshalb – trotz besseren Wissens und obwohl ich darauf hingewiesen werde – auf einer Formulierung bestehe, die nachweislich und mehrheitlich dazu verwendet wird, andere Menschen
abzuwerten, spricht dies Bände über mein Weltbild.
Dieser Beitrag ist Teil der Kolumne "Sprachrealitaet" des Online-Magazins MiGAZIN.
Zuerst erschienen bei MiGAZIN im Januar 2020.
© Picture: Nick Fewings on Unsplash
ANMERKUNGEN
** Den kompletten Schlagabtausch kann der geneigte Leser im Gerichtsurteil nachlesen.
*** Bild.de verwendete hier den ausgeschriebenen Ausdruck, auf den ich aus offensichtlichen Gründen verzichte.
WEITERFÜHRENDE LITERATUR
- Bild.de (2019): Gericht: Begriff ‘Neger’ im Landtag erlaubt …aber nur unter bestimmten Umständen. Bei: www.bild.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Demske, Ulrike (2015): “Sprachwandel”. In: Meibauer, Jörg; Demske, Ulrike; Geilfuß-Wolfgang, Jochen; Pafel, Jürgen; Ramers, Karl Heinz; Rothweiler, Monika; Steinbach, Markus (Hrsg.): Einführung in die germanistische Linguistik. Stuttgart: Metzler, S. 298–343.
- Dudenredaktion: “Neger”. Bei: www.duden.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
- DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: „Frau“. In: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: „Neger“. In: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: „Weib“. In: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Felder, Ekkehard (2017): Wieviel Politische Korrektheit braucht das Land? Eine Antwort aus sprachlicher Sicht. SciLog – Spektrum. Bei: www.scilogs.spektrum.de. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Glottopedia: ”Denotation”. Bei: www.glottopedia.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Glottopedia: ”Konnotation”. Bei: www.glottopedia.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Herdeanu, Clara (2020): Sprache & Wissen: Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Bei: www.sprachrealitaet.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Lohmann (2019): Im Namen des Volkes – Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Luther, Martin (1530): Ein Sendbrieff von Dolmetschen und Fürbitt der Heiligen. Wittenberg. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Philosophielexikon der Argumente (2019): ”Gebrauchstheorie, Sprachphilosophie”. Bei: www.philosophie-wissenschaft-kontroversen.de (abgerufen am: 14. Januar 2020)
- Probst, Robert (2019): AfD-Abgeordneter durfte 'Neger' sagen. Bei: www.sz.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
- TU Braunschweig: Was ist Linguistik. Bei: www.tu-braunschweig.de (abgerufen am: 14. Januar 2020)
- Schneider, Gerd; Toyka-Seid, Christiane (2020): ”Euthanasie”. Bundeszentrale für politische Bildung. Bei: www.bpb.de. (abgerufen am 14. Januar 2020)
- Steinbach, Markus (2015): “Semantik”. In: Meibauer, Jörg; Demske, Ulrike; Geilfuß-Wolfgang, Jochen; Pafel, Jürgen; Ramers, Karl Heinz; Rothweiler, Monika; Steinbach, Markus (Hrsg.): Einführung in die germanistische Linguistik. Stuttgart: Metzler, S. 164–211.
- Wallis, Eric (2019): Im Landtag darf man wieder ‘Neger’ sagen. Bei: www.wortgucker.de (abgerufen am 14. Januar 2020)
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